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Quelle: Strömer Rechtsanwälte
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
- Leistungen der Vertragspartner, insbesondere bei individuellen Trainings
2.1. Die Detailleistungen der Vertragspartner sind in der Auftragsbestätigung festgelegt.
2.2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher, geschäftlich relevanten Vorgänge und Informationen, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner sowie den Trainings-Teilnehmern bekannt werden bzw. geworden sind.
Dies gilt insbesondere auch für die Honorarvereinbarung.
2.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die jeweiligen Räume gut gelüftet und im Sommer klimatisiert sind.
Die jeweilige Ausstattung mit Stühlen und Tischen sowie deren Anordnung wird, entsprechend der Absprache mit dem Trainer, rechtzeitig vor Trainingsbeginn, vorgenommen.
2.4. Ton- und/oder Video- bzw. Filmmitschnitte der Trainings können kostenfrei, durch den Trainer, erfolgen.
In diesem Zusammenhang anfallende, direkte Kosten sind vom Trainer zu übernehmen.
2.5. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) sowie an allen eventuellen Ton- und/oder Video- bzw. Filmmitschnitten des Trainings an.
2.6. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten.
2.7. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Trainer nicht zu vertretenen Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, einen Ersatztermin zu stellen.
2.8. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Trainers keine Ersatzpflicht.
2.9. Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnungen sowie eventueller Stornierungen, ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich.
- Sicherung der Leistung, insbesondere bei offenen Trainings
3.1. Die Trainingsinhalte sind in der jeweiligen Trainingsbeschreibung festgelegt.
3.2. Sollte an einem Trainingstermin ein Teil oder der gesamte Rechnungsbetrag noch offen stehen, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Teilnahme am Training. Nach Anmeldung kann der Teilnehmer nicht mehr von der Teilnahme zurücktreten. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu melden.
Bei Storno bis zu acht Wochen vor Trainings-Beginn werden 25% des Trainingspreises, danach die volle Höhe, in Rechnung gestellt.
3.2.1. Bei Umbuchung des Seminartermins durch den Auftraggeber wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 200,00 Euro netto berechnet.
3.3. Kann ein Training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger, vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Trainer, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht, berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten.
3.4. Der Trainingsteilnehmer erkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) sowie an allen eventuellen Ton- und/oder Video- bzw. Filmmitschnitten des Trainings an.
3.5. Für Hotelreservierungen und die Hotelrechnung sowie eventueller Stornos ist jeder Trainingsteilnehmer selbst zuständig und verantwortlich.
- Allgemeine Bedingungen
4.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Vertragsabrede tritt die Regelung, die der nichtigen Vertragsabrede wirtschaftlich am nächsten kommt.
4.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Sitz der Weinstock Academy Ltd., London.